Muss ich für Akquisitionen aus China Mehrwertsteuer oder Zoll zahlen?
Was genau ist die Einfuhrumsatzsteuer?
Aus für „China-Schnäppchen“ aus dem Netz: Zollfreibetrag soll 2021 fallen. Finanzministerium kündigt Wegfall der 22-Euro-Freigrenze mit 1 Juli 2021. „China-Schnäppchen“ werden dann um mindestens 20 Prozent teurer, wie das Finanzministerium, die Post und der österreichische Handelsverband ankündigen.
Diese Steuer, die oft mit den Zollgebühren verwechselt wird, fällt auf alle Sendungen aus Nicht-EU-Ländern an – also auch aus China. Die Höhe dieser Steuer beträgt 19% (DE) 20% (AT), sie ist also genau so hoch wie die Mehrwertsteuer, die wir auf Käufe innerhalb der EU zahlen.
Mehrwertsteuer oder Zoll für Akquisitionen aus China bis zum 1. Juli 2021
Die derzeit gültige Regelung bis July 1, 2021: Produkte die inklusive Porto nicht mehr als 22 Euro kosten, können abgabenfrei nach Österreich eingeführt werden. Ab 22 Euro und bis 150 Euro wird Einfuhrumsatzsteuer (20 Prozent) verrechnet. Übersteigt der Wert 150 Euro, fällt zusätzlich auch noch der für die jeweilige Produktgruppe vorgesehene Zollsatz an, der sich wiederum auch je nach Ursprungsland unterscheiden kann. Für Smartphones werden keine Zollgebühren verrechnet.
Mehrwertsteuer oder Zoll für Akquisitionen aus China ab Juli 2021
Die neue Regelung (ab Juli 2021): Die Freigrenze von 22 Euro wird abgeschafft. Ab dann ist für jede Sendung Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Oberhalb dieser Schwelle werden weiterhin auch gegebenenfalls Zollgebühren verrechnet.
Weitere Informationen zum Import finden Sie auf der WKO-Website hier.
Sonstige Einfuhrabgaben
Zusätzlich zum Einfuhrzoll wird bei Importen Einfuhrumsatzsteuer erhoben (Bemessungsgrundlage: verzollter Warenwert plus etwaige Verbrauchssteuern). Der Standardsteuersatz für die Mehrwertsteuer (und damit auch die Einfuhrumsatzsteuer) beträgt 13%, der ermäßigte Steuersatz 9%.
Zolltarifdatenbank der Europäischen Union: In dieser TARIC-Datenbank sind alle Maßnahmen im Zusammenhang mit den zolltarifarischen, handels- und agrarpolitischen Rechtsvorschriften enthalten. Nachstehend sind die wichtigsten Informationen aufgelistet, die diese Datenbank enthält TARIC enthält die folgenden wichtigsten Maßnahmenkategorien:
- Zollsätze
- Zollpräferenzen
- Zollaussetzungen
- Zollkontingente
- Antidumping- und Ausgleichszölle
- Besondere Maßnahmen für Agrarwaren und deren Verarbeitungsprodukte (z.B. Zusatzzölle für Zucker) Maßnahmen
- handelspolitische Maßnahmen (z.B. Einfuhrlizenzen, zollamtliche Erfassung)
- Verbote und Beschränkungen bei der Einfuhr und Ausfuhr (nicht vollständig):