1936 hat die Internationale Handelskammer INCOTERMS erstmals erstellt, diese wurden 2010 revidiert. Es gibt insgesamt 13 Incoterms die im internationalen Handel global angewendet werden so wie FOB China. Jedes dieser Incoterms definiert das Abkommen von Käufer und Verkäufer im internationalen Handel und Transport. Es organisiert in der Anwendung durch Vertragsmodelle, die alle Sprachbarrieren überwinden.

CIF und FOB sind die am Häufigsten verwendeten Incoterms. Hiermit wird die Anlastung der Frachtkosten bestimmt, die Versicherungsbedingungen, und die Haftung für die Ware während dem Transit. Die Vereinbarung definiert den Punkt an dem die Haftung an den Käufer übergeht.

Siehe: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/fob.html

FOB – Free On Board, IE: FOB China

Verpflichtungen des Käufers:

  • Der Käufer hat die Einfuhrbewilligung oder andere behördliche Genehmigung zu beschaffen sowie, falls anwendbar, alle erforderlichen Zollformalitäten für die Einfuhr der Ware und für ihre Durchfuhr durch jedes Land zu erledigen.
  • Der Käufer hat auf eigene Kosten den Vertrag über die Beförderung der Ware vom benannten Verschiffungshafen abzuschließen.
  • Der Käufer hat alle Gefahren des Verlustes oder der Beschädigung der Ware sowie alle die Ware betreffenden Kosten von dem Zeitpunkt an zu tragen, in dem sie an Deck des Schiffs im benannten Verschiffungshafen geliefert wurde.
  • Der Käufer hat, falls anwendbar, alle Zölle, Steuern und andere Abgaben sowie die Kosten der Zollformalitäten zu tragen, die bei der Einfuhr der Ware und bei der Durchfuhr durch jedes Land anfallen.

siehe: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/cif.html

CIF – Cost Insurance and Freight

CIF ist eine klassische Seefrachtklausel. CIF erweitert die CFR-Verpflichtungen des Verkäufers. Ein Vergleich von Lieferangeboten auf CIF- oder CIP-Basis ist für den Käufer oft am transparentesten, weil dabei alle transportbedingten Nebenkosten bis zum Bestimmungsort im Importland eingeschlossen sind. Der Exporteur muss die Ware in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag transportgerecht verpackt und termingerecht an Bord des Schiffes liefern und dem Käufer die Verladung unverzüglich mitteilen. Der Verkäufer trägt alle Gefahren für die Ware, bis sie im Verladehafen an Bord des Seeschiffs geliefert ist. Lieferort und Gefahrenübergang ist also auf dem Schiff. Neben dem Seefrachtvertrag bis zum Bestimmungshafen muss der Verkäufer auf seine Kosten, aber zugunsten des Käufers – also auf dessen Namen – eine (ggf. übertragbare) Transportversiche­rung zu bestimmten Mindestbedingungen abschließen, die den Käufer zur Erhebung von Ansprüchen ermächtigt (die Gefahr verbleibt beim Käufer). CIF entspricht also in etwa FOB plus reguläre Fracht- plus Versicherungskosten bis zum Bestimmungsort.

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